Teilungserklärung für Mehrfamilienhäuser

Teilungserklärung

Ein Mehrfamilienhaus wird nicht als Ganzes verkauft.  Es werden Wohnungen einzeln veräußert. Dazu muss die Immobilie aufgeteilt werden. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich. Als Eigentümer kann man sie beim Bauamt beantragen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung beinhaltet:

  • Aufteilungsplan mit genauen Angaben zu den Wohneinheiten
  • Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Das Bauamt stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus.

Dann vereinbart man einen Termin beim Notar.  Er beglaubigt entweder die Unterschriften in der Teilungserklärung oder beurkundet die Teilungserklärung selbst. Erst dann wird die Teilungserklärung wirksam.

Die Kosten für die Erstellung einer Teilungserklärung hängen davon ab, ob sie notariell beglaubigt oder notariell beurkundet wird.

Bei einer notariellen Beurkundung der Teilungserklärung fallen höhere Kosten an. Er prüft sie inhaltlich auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Notargebühren richten sich dann nach dem Verkehrswert. Beim Wert von rund 500.000 Euro liegen die Gebühren bei etwa 400 Euro. Gebühren fallen auch beim Bauamt für die Abgeschlossenheits-bescheinigung sowie beim Grundbuchamt an.

Die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen und ist damit für die Wohnungseigentümer verbindlich. Weiterhin ist sie die Voraussetzung für die Anlage der Wohnungsgrundbücher. Eine notarielle Beglaubigung ist erforderlich. Die Teilungserklärung wird beim Grundbuchamt aufbewahrt.

 

Teilungserklärung ändern – so funktioniert’s

Eine Teilungserklärung kann im Nachhinein geändert werden, z.B. wenn Inhalte der Teilungserklärung falsch sind oder bestimmte Sondernutzungsrechte wie etwa am Garten neu formuliert werden sollen. Voraussetzung ist, dass jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft dieser Änderung zustimmt.

Änderungen sind mit Kosten für die notarielle Beurkundung verbunden.

Die Art der Veränderung spielt eine Rolle. Wenn die Zuordnung zweier Dachböden zu den Wohnungen geändert werden soll, wird hier nur der Wert dieser Räume bei den Gebühren zugrunde gelegt.

Bei weitreichenden Änderungen sieht das anders aus. Hier wird der Wert einer neuen Teilungserklärung für die gesamte Immobilie angesetzt.

Da eine Änderung sehr aufwändig ist, sollte die Gemeinschaft gründlich überlegen, ob dieser Schritt wirklich erforderlich ist.

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