Bevor Sie umziehen, gibt es einige Dinge die Sie rechtzeitig anmelden oder kündigen sollten. Gewisse Behördengänge, Kündigungen oder Vertragsänderungen benötigen genügend Vorlaufzeit und sollten somit fristgerecht beauftragt werden. Hier sind einige Fristen im Überblick:
Seit 2015 muss jeder, der in neue Wohnung umzieht eine Wohnungsgeberbestätigung bei der Ummeldung vorlegen. Diese Bestätigung bestätigt ein geschlossenes Mietverhältnis rechtskräftig. Eine Wohnungsgeberbestätigung wird auf Anfrage von uns ausgestellt.
Wichtig: Eine Wohnungsgeberbestätigung ist keine Ummeldung!
Bei wechselnder Wohnanschrift ist die Ummeldung von jedem Bürger auszuführen und die dazugehörigen Dokumente selbstständig auszufüllen. Alle nötigen Dokumente finden Sie auf der Website Ihrer Stadt, das zuständige Bürgerbüro stellt Ihnen diese auch gerne zur Verfügung.