Betriebskosten

BetriebskostenWas wird abgerechnet und wann bekomme ich mein Guthaben ausgezahlt?

Betriebskostenabrechnungen sind nicht für jeden klar nachvollziehbar und stellen einige Mieter vor Fragen. Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung? Was wird da eigentlich abgerechnet? Ich habe ein Guthaben, wann wird es ausgezahlt?

 

In diesem Artikel klären wir Sie über diese Themen auf und wollen Klarheit schaffen!

 

Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung? 

Die Abrechnungsperiode unserer Abrechnungen umfasst immer 365 Tage (vom 01.01.xx bis 31.12.xx), unabhängig davon wann Sie Ihre Wohnung bezogen haben. Das heißt, dass die Abrechnung für ein Jahr auch erst nach Ablauf dieser Periode im Folgejahr erstellt werden kann. Sie erhalten Ihre Abrechnung dann ungefähr zur Mitte des Jahres.

Was darf der Vermieter in einer Betriebskostenabrechnung auf mich umlegen?

Laut dem deutschen Mietrecht sind folgende Kosten auf die Mieter umlegbar:

  • Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben werden
  • Versicherungen, wie die Gebäude- und die Haftpflichtversicherung
  • Wasserkosten-> Grundgebühren, Miete/Kaufpreis der Wasseruhren, Wassergeld
  • Entwässerungskosten-> Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen, Regenwasser, Abfuhr sowie Reinigung von Klär- und Sickergruben
  • Heizkosten: Betrieb der Anlage, Abgasanlage, Kosten für verwendeten Brennstoff, Reinigung und Wartung (bei Etagenheizungen)
  • Kosten für den Aufzug: Betriebsstrom, Überwachung, Wartung, Prüfung der Betriebssicherheit
  • Straßenreinigung, Müllabfuhr, Winterdienst
  • Hausreinigung, Ungezieferbekämpfung, Hausmeisterdienste und Gartenpflege
  • Allgemeinstrom: Hausflurbeleuchtung und Außenbeleuchtung
  • Kabelfernsehen
  • Schornsteinfegerarbeiten: Kehrgebühren und Emmissionsschutzmessung

(nicht alle Punkte treffen auf jedes Haus & Mieter zu)

Wann wird mein Guthaben ausgezahlt? 

Nach erhalt der Betriebskostenabrechnung geben wir unseren Mietern 6 Wochen Zeit diese ausgiebig zu prüfen und ggf. Einspruch zu erheben. Bei einem gerechtfertigtem Einspruch, Fehler können nun mal passieren, wird die Abrechnung von uns korrigiert und erneut an die Mieter versandt. Bei einer Korrektur verändern sich wiederum die Auszahlungs- und Nachzahlungsbeträge. Sind alle Mieter des Hauses mit der Abrechnung einverstanden, zahlen wir alle Guthaben nach Ablauf der Frist und Erhalt aller unterschriebenen Auszahlungserklärungen aus. Somit vermeiden wir das unnötige hin und her senden von Kleinstbeträgen bei vorzeitiger Auszahlung.

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