Hausordnung

Unsere HausordungHier finden Sie alle Infos zum richtigen Verhalten in unseren Häusern - für ein entspanntes Miteinander

Die Hausordnung ist wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages. Sie ist vom Mieter seinen Mitmietern, Haushaltsangehörigen, Untermietern, Angestellten Gehilfen usw. einzuhalten, um ein stressfreies Miteinander zu gewährleisten.

  • Jede vermeidbare Belästigung anderer Hausbewohner hat zu unterbleiben.
  • Die Mieter haben sich gemäß Plan, oder Absprachen untereinander, daran zu halten, den Müll ordnungsgemäß an die Straße zu stellen. Sollten sich Mieter nicht daran halten, werden Sonderleerungen auf Kosten der jeweiligen Mieter durch den Vermieter beauftragt.
  • Es ist ausdrücklich darauf zu achten, dass der Müll ordnungsgemäß getrennt wird.
  • Alle Mieter haben sich an die ordnungsgemäße Reinigung des Treppenhauses zu halten. Wird die Reinigung nicht ordnungsgemäß ausgeführt, wird ein Reinigungsdienst beauftragt. Die entstehenden Kosten werden den Mietern zur Last gelegt.
  • Es ist ausdrücklich verboten Hausrat, Kleidung, Schuhe, Regenschirme, Kinderspielzeug, Möbel jeder Art, Blumentöpfe und –Ständer, Müll, Lebensmittel, Kartons, Verpackungen usw. auf allen Gemeinschaftsflächen wie Dachboden, Treppenhaus oder Kellergänge aufzubewahren, abzustellen oder zu lagern, da dies Fluchtwege versperren kann.
  • Gelbe Säcke und anderer Müll sind nicht im Keller zu lagern! Es besteht die Gefahr auf Ungezieferbildung. Außerdem setzt das eine unangenehme Geruchsbildung voraus.
  • Es ist verboten, Motorräder, Mofas, Fahrräder usw. im Treppenhaus abzustellen.
  • Nach 22:00 Uhr ist auf Zimmerlautstärke zu achten.
  • Das Ausschlagen von Tischdecken und Bettwäsche zum Fenster hinaus oder vom Balkon herab ist verboten; dies hat nur auf dem Hof oder an einem dafür bestimmten Ort zu geschehen. Eine Belästigung anderer Hausbewohner muss ausgeschlossen sein. Entstandener Schmutz ist sofort zu beseitigen.
  • Kochdünste o.Ä. sind nicht durch Öffnen der Wohnungstür ins Treppenhaus zu entlüften.
  • Blumenkästen und Blumentöpfe dürfen nur vor die Fenster gestellt/gehängt werden, wenn durch stabile Halterungen sichergestellt ist, dass sie nicht herunterfallen. Eine Belästigung oder Gefährdung anderer Hausbewohner muss ausgeschlossen sein.
  • Balkone sind regelmäßig zu reinigen und die Abflüsse freizuhalten. Bei Schneefall sind sie soweit zu räumen, dass keine Schäden durch Schnee und Tauwasser entstehen.
  • Da das Grillen und Anzünden von Feuer auf Balkonen ordnungsrechtlich unzulässig ist, ist es zu unterlassen.
  • Türschlösser, Scharniere, Türen und Fenster sind mit den geeigneten Mitteln gangbar zu halten.
  • Briefkästen sind regelmäßig zu leeren, das gilt auch bei Abwesenheit.
  • Die Hauseingangstür, Hoftüren usw. sind stets zuzuziehen, nicht zuzuschlagen. Die Haustüre darf aus versicherungstechnischen Gründen nicht abgeschlossen werden!
  • Dachfenster und Dachluken sind stets festzustellen und nachts sowie auch bei stürmischen und regnerischem Wetter von demjenigen, dem jeweils die Benutzung des Dachbodens zusteht, zu schließen. Kellerfenster dürfen nur so offen gelassen werden, dass kein unerlaubter  Einstieg möglich ist.
  • Das Rauchen im Hausflur, Keller, Dachboden und sonstigen geschlossenen Gemeinschaftsflächen wird strengstens untersagt.

 

Verhalten bei Frostwetter:

  • In Räumen mit Wasserleitungen und Heizkörpern sowie Toiletten sind die Fenster bei Frostwetter bis auf das notwendige Lüften geschlossen zu halten.
  • Soweit Frost zu erwarten ist, hat der Mieter auf jeden Fall sicherzustellen, dass Wasserrohre und Heizungsleitungen in den Mieträumen, ggf. auch Waschküche, nicht einfrieren.
  • Der Mieter hat auch während längerer Abwesenheit dafür Sorge zu tragen, dass die Mieträume bei starkem Frost ausreichend beheizt werden. Eine Gasetagenheizung darf zudem nicht ausgeschaltet werden.
  • Sollten Rohre trotzdem zufrieren, so ist beim Auftauen eine Fachkraft hinzuzuziehen.
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