Sie wollen sich einen tierischen Begleiter anschaffen und fragen sich ob die Haltung in unseren Mietwohnungen erlaubt ist?
Als tierliebende Hausverwaltung sagen wir grundsätzlich ja, allerdings mit gewissen Voraussetzungen.
Geht es bei Ihrer Überlegung um Kleintiere wie ein Kaninchen, Fische, Meerschweinchen oder Wellensittiche, können diese problemlos ohne unsere Zustimmung artgerecht(!) in Ihrer Mietwohnung gehalten werden. Diese Klausel ist auch in unseren Mietverträgen unter §12 Tierhaltung festgehalten.
Um Probleme mit Ihren Hausbewohnern und auch uns zu vermeiden bitten wir Sie, bei Absicht sich einen Hund oder eine Katze anzuschaffen, um kurze Rücksprache. Gerne stellen wir Ihnen dann eine Genehmigung für Ihren 4-beinigen Freund aus.
Die Zustimmung des Hauverwalters ist umso wichtiger (sogar gesetzlich vorgeschrieben), wenn Sie sich ein exotisches oder gefährliches Tier zulegen möchten. Dazu zählen z. B. Vogelspinnen, die sogenannten Listenhunde, Reptilien etc.