Die Höhe der Kaution setzt sich aus insgesamt drei Kaltmieten zusammen (ohne Betriebskosten) und muss vor der Wohnungsübergabe gezahlt werden. Die Höhe und Regelungen zur Kaution sind in unseren Mietverträgen unter § 5 Sicherheitsleistung (Kaution) festgelegt. Nach Auszug zahlen wir dem Mieter die Kaution innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten zurück. Dies setzt voraus, dass der Mietgegenstand keine akuten Mängel aufweist die auf einen unnatürlichen Gebrauch zurück zu führen und keine Mietrückstände vorhanden sind. Die Kaution kann nach Auszug nicht sofort an den Mieter ausgezahlt werden, da im Vorfeld noch einige buchhalterische Prozesse ablaufen müssen.
Alternativ zur herkömmlichen Überweisung der Kaution, bieten diverse Banken Kautionssparbücher an. Bei dieser Form wird das Geld nicht auf das Hausgeldkonto, sondern bei der Bank in Form eines Sparbuchs angelegt. Dabei erklärt der Mieter, mit Hilfe einer Verpfändungserklärung, die Abtretung des Kautionssparbuches an den Vermieter.
Welche Form für Sie beziehungsweise das Objekt und dem jeweiligen Eigentümer in Frage kommt, können Sie gerne im Vorfeld bei uns erfragen.