Schornsteinfeger

SchornsteinfegerMuss ich den Schornsteinfeger rein lassen?

In regelmäßigen Abständen steht eine Prüfung der Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger an. Die Zeitintervalle der Prüfung sind dabei abhängig von der eingesetzten Heizungsart. Es ist in Ihrem Interesse den Schornsteinfeger die Heizungsanlagen überprüfen zu lassen, da dieser mögliche Mängel direkt an die Hausverwaltung meldet. Im Anschluss können wir, wenn nötig, Reparaturen einleiten um einen tadellosen Heizungsbetrieb zu gewährleisten.

Sie stehen in der Pflicht, den Termin Ihres Schornsteinfegers einzuhalten. Sie werden darüber rechtzeitig auf dem Postweg in Kenntnis gesetzt. Bezüglich der Terminvereinbarung müssen Sie hier also nicht aktiv werden, sondern werden etwa zwei Wochen vorher durch die zuständige Behörde informiert. Sollten Sie zum Zeitpunkt nicht im Hause sein, können Sie terminliche Änderungen über die Kontaktdaten des Schornsteinfegers durchführen.

Muss ich den Schornsteinfeger rein lassen?

Konkrete Antwort: Ja! Die Pflicht, dem Bezirksschornsteinfeger Zutritt zur Wohnung zu gewähren, ergibt sich aus § 1 Abs. 3 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes. Ein Verstoß dagegen stellt nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 SchfHwG eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

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